
Fragen? Natürlich hast du welche.
Wie läuft das mit dem Visum?
Brauche ich ein Abschlusszeugnis?
Wie ist das Leben in Deutschland?
Was passiert, wenn ich Heimweh habe?
Antworten findest du hier in unseren häufigen Fragen (FAQ) – ehrlich, klar und leicht verständlich.
Wir bei AmalCare eG stellen dir einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, der dein Heimatland meist aus eigener Migrationserfahrung sehr gut kennt und dich in der ersten Zeit begleitet. Wir holen dich vom Flughafen ab, begleiten dich in die Wohnung, kümmern uns um erste Einkäufe und um alle Belange rund um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, der Krankenversicherung etc. Wir gehen mit dir zur Bank und unterstützen dich ein Konto zu eröffnen. Für den Start erhältst du außerdem eine SIM-Karte nach Wunsch.
Auch dein künftiger Arbeitgeber steht dir für Fragen zur Seite und vermittelt Unterstützung, die du braucht.
Auch wenn du Heimweh hast, sind wir für dich da und unterstützen dich dabei in Deutschland soziale Kontakte aufzubauen und neue Freunde zu finden.
Wir versuchen bereits beim Auswahlprozess diene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Bitte denke aber daran, dass sich das Leben in Deutschland und Marokko in Teilen stark unterscheidet. So haben beispielsweise auch Kleinstädte und ländliche Regionen viele Vorteile, die du nach und nach erst schätzen lernen wirst.
Wenn dein Defizitbescheid vorliegt und du das B1 Zertifikat erhalten hast, kann das Visum beantragt werden, vorausgesetzt alle anderen erforderlichen Unterlagen sind vorhanden und ggf. übersetzt. Wir helfen dir dabei, alles vorzubereiten.
Wir kümmern uns, dass dein Visum schnell erteilt wird, und führen wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG durch. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird das Visum innerhalb von 3 Wochen nach dem Botschaftstermin erteilt.
Wenn es Rückfragen zu deinen Dokumenten bei der Botschaft gibt, unterstützen wir dich auch.
Dein zukünftige Arbeitgeber kümmert sich um die erste Wohnung für dich. Diese Wohnung wird meist befristet an dich vermietet. Die Miete und die Nebenkosten werden entweder vom Gehalt abgezogen oder du erhältst einen separaten Mietvertrag.
Wir unterstützen dich nach der Eingewöhnung dabei auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und geben Tipps.
Das hängt von deinen vorausgehenden Sprachkenntnissen ab. Wir unterstützen dich vom Kennenlernen und dem Spracherwerb in Marokko, über das Anerkennungsverfahren und bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber.
Deine Aufgabe ist es, Zeit und Motivation zu investieren. Dazu gehört, dass du bei der Zurverfügungstellung der Dokumente und Unterlagen mitwirken musst und Zeit in deine Sprachausbildung stecken darfst. Rechne damit, dass du mindesten 15 Stunden in der Woche dafür brauchst. Etwa 12 Monate nach Beginn kannst du dich dann meist der Weg nach Deutschland machen.
Wenn wir dich in unser Programm aufnehmen, erhältst du von uns ein Stipendium, dass deine Sprachausbildung bis B2 und einen Pflegesimulationskurs beinhaltet. Unsere Unterstützung beim Visumsprozess, beim Bewerbungsprozess und bei der Einreise nach Deutschland sind in diesem Stipendium inkludiert. Den Flug nach Deutschland zahlt AmalCare eG für dich.
- Akutpflege: Krankenhaus, Rehaklinik
- Langzeitpflege: Pflegeheim, psychiatrisches Krankenhaus
- Ambulante Versorgung und Tagespflege
Nach der Prüfung der Ausbildung stellt die jeweilige Behörde in Deutschland entweder eine Gleichwertigkeit oder ein Defizit zwischen der Ausbildung in Marokko und der Ausbildung in Deutschland nach Pflegeberufegesetz fest. Im Falle eines Defizits kann dieses durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs ausgeglichen werden.
Bei AmalCare unterstützen wir das Modell der Kenntnisprüfung. Welches Modell durchgeführt wird, entscheidet aber am Ende der künftige Arbeitgeber.
Wie unterstützen dich, dass dies möglichst nicht passiert. Falls dies doch der Fall sein sollte, kann der Arbeitsgeber dich weiterhin als Pflegehilfskraft beschäftigen, wenn er die Kapazitäten dazu hat. Alternativ könntest du eine Pflegeausbildung in Deutschland neu beginnen.
Die Gehälter können sich je nach Bundesland unterscheiden. Bis dein Abschluss in Deutschland anerkannt ist, wirst du als Pflegehelfer/in angestellt. Danach bekommst du einen Vertrag als Pflegefachperson. Viele Arbeitgeber zahlen mittlerweile nach einem Tarifvertrag. Im Tarifvertrag KTD erhält du zu Beispiel folgende Vergütung https://vkdn-nordkirche.de/tarifvertraege/ktd/duplikat-von-1.1.2-entgelttabellen-zu-abt.-2-erziehungs-und-sozialdienst.html
Als Fachkraft wirst du in der Gruppe EP 8 eingestuft, als Pflegeassistent/in in der Gruppe EP 4 oder EP 5.
Meist besuchst du an drei bis vier Tagen den Unterricht für ca. 3 Unterrichtseinheiten pro Tag. Nach Beendigung der Module findet ein Test statt.
Eher nein, denn das Mitnehmen von Haustieren nach Deutschland ist kompliziert und wird von der EU-Kommission geregelt. Hier findest du dazu weitere Informationen.
In der Regel dürfen Familienangehörige (Kinder/Ehegatten) einreisen, wenn die Anerkennung in Deutschland abgeschlossen ist, der Lebensunterhalt gesichert ist und meist eine eigene Wohnung vorhanden ist. Dies dauert in der Regel mehrere Monate.

