Grundsatzerklärung – Faire Anwerbung

Grundsatzerklärung

Faire Anwerbung in der Pflege · AmalCare eG

Wir, die AmalCare eG, verpflichten uns zu einer fairen, transparenten und nachhaltigen Anwerbung von Pflegefachkräften, Assistenzkräften und Auszubildenden aus Marokko nach Deutschland.

Stand: August 2026

 

Grundlage unseres Handelns sind der Verhaltenskodex der WHO (Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel), die ILO-Kernarbeitsnormen, die ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and Related Costs, die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, internationale UN-Menschenrechtsabkommen sowie die Kriterien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.

1. Employer-Pays-Prinzip – Unentgeltlichkeit

Bewerberinnen und Bewerber zahlen nach Aufnahme in das Programm keine Vermittlungs- oder sonstigen Rekrutierungsgebühren. Sämtliche entgeltlichen Vermittlungsleistungen werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Für den Zugang zu Bewerbungs- oder Vorstellungsgesprächen wird nichts erhoben – auch nicht nach Abschluss von B1 oder B2. Vom künftigen Arbeitsentgelt wird nichts einbehalten.

2. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Fachkräfte

Der Deutschunterricht wird von der Sprachschule AmalCare SARL in Rabat erbracht. Ihre Kursgebühren sind Bildungsgebühren und keine Vermittlungsgebühren; sie werden von den Teilnehmenden getragen und in einer veröffentlichten Preisübersicht ausgewiesen. Die Sprachschule ist keine Vermittlerin: Sie schließt keine Vermittlungsverträge, erhebt keine Vermittlungsgebühren und erhält für eine Vermittlung keine Provision.

Nach erfolgreicher Vermittlung werden vorausgelegte Kosten vollständig und gegen Vorlage der Belege erstattet: Pflegefachkräften die Sprachkursgebühren A1–B2 rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor Abschluss des Arbeitsvertrages sowie die Prüfungsgebühren der telc-Prüfungen; allen Zielgruppen die Kosten beglaubigter Übersetzungen und Kopien sowie die Kosten freiwillig gebuchter Module des praktischen Deutschunterrichts. Auszubildende und Assistenzkräfte tragen ihre Sprachkurs- und Prüfungsgebühren selbst; bei der Prüfungsanmeldung unterstützt die Sprachschule. Kommt keine Vermittlung zustande, entfällt die Erstattung; eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht.

Eine Rückzahlungspflicht besteht ausschließlich bei einem Rücktritt der Fachkraft ohne wichtigen Grund vor erfolgreicher Vermittlung. Sie umfasst dann nur die tatsächlichen, anteiligen und belegten Verwaltungskosten für das Visumverfahren und die Gleichwertigkeitsfeststellung, soweit diese von der AmalCare eG getragen wurden. Kosten, die die Fachkraft selbst getragen oder vorausgelegt hat, begründen keinen Rückzahlungsbetrag; es entfällt lediglich die Erstattung.

Die Rückzahlung ist auf den tatsächlichen, anteiligen Wert begrenzt; es werden keine Zinsen, Pauschalen oder Vertragsstrafen erhoben. Es besteht ein Rücktritts- und Kündigungsrecht nach §§ 346 ff. BGB und § 314 BGB.

 

Keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wird, der Abbruch während der ersten 50 Unterrichtseinheiten erfolgt, das Programm aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft abgebrochen werden muss, ein Fall höherer Gewalt oder der Verlust eines nahen Familienmitglieds vorliegt oder die Vermittlerin nachweislich gegen die Kriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ verstößt. Es besteht ein Rücktritts- und Kündigungsrecht nach §§ 346 ff. BGB und § 314 BGB.

3. Transparenz (Strukturen, Leistungen, Kosten)

Alle Informationen (u. a. Stellenprofil, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Anerkennungsweg) werden verständlich und rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung, in den relevanten Sprachen (DE/FR/AR) bereitgestellt. Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag in deutscher und französischer Sprache geschlossen. Die Kursgebühren der Sprachschule und die Leistungs- und Preisübersicht für Arbeitgeber sind gesondert ausgewiesen. Häufige Fragen können im FAQ-Bereich der Webseite eingesehen werden.

4. Schutz vor Ausbeutung & Diskriminierung

Unzulässige Praktiken (z. B. Vertragsstrafen, Diskriminierung) sind strikt untersagt; dies gilt auch für eventuelle Dienstleister. Die Würde und die Rechte der Bewerbenden sind zu wahren. Wir vermitteln nicht in Arbeitsverträge mit Bildungs- und Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.

5. Beschwerdewege

Beschwerden können an beschwerden@amal-care.de gerichtet werden. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und unabhängig durch den Bevollmächtigten Carl-Heinrich Feddersen (Mediator / Wirtschaftsmediator).

6. Monitoring, Qualität, Nachhaltigkeit und Partizipation

Wir evaluieren halbjährlich Prozesse und Ergebnisse (u. a. Zufriedenheit, Anerkennungsquoten) und leiten Verbesserungen ab. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung unseres Verfahrens ein. Ziel ist, dass die Fachkräfte in Deutschland eine gute Integrationserfahrung machen und im Land bleiben.

7. Schriftlichkeit

Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermittlungspartnerschaft werden schriftlich getroffen.

8. Geltungsbereich – Gesamtverantwortung der Dienstleistungskette

Diese Grundsätze gelten für alle Geschäftspartner in der Dienstleistungskette. Die Grundsatzerklärung wird veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.