AmalCare-73
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen? Finden Sie hier in unseren FAQ.

In unserem Bereich FAQ für Einrichtungen beantworten wir viele der häufigen Fragen:

  • Wie lange dauert eine Vermittlung?
  • Welche Dokumente werden benötigt?
  • Wie läuft die Anerkennung ab?
  • Wer übernimmt welche Kosten?
  • Wie funktioniert das Genossenschaftsmodell genau?

Und wenn noch etwas offenbleibt: Wir beraten Sie gern persönlich.
 

Wir beantragen für die Fachkräfte ein Visum nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach  § 81a AufenthG, hier ein Überblick über den Prozess:
https://www.make-it-in-germany.com/fileadmin/1_Rebrush_2022/b_Arbeitgeber/PDF-Dateien/2024_Beschleunigtes_Fachkraefteverfahren_DE.pdf

Wie lange die Vermittlung dauert, hängt von den Sprachkenntnissen der Kandidaten bei Vertragsabschluss ab. Falls bereits ein B2 Zertifikat vorliegt, ist eine Vermittlung, sofern alle Dokumente zur Verfügung stehen, innerhalb von ca. 3 Monaten möglich.

Die Grundvoraussetzung für die Anerkennung ist ein Abschluss eines Studiums (Bachelor) der Krankenpflege oder eine dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.

Die Berufsanerkennung in Deutschland wird von den Bundesländern durchgeführt. Jedes Bundesland hat dabei ggf. unterschiedliche Anforderungen an die Dokumente, welche eingereicht werden müssen.

Nach der Prüfung der Ausbildung stellt die jeweilige Behörde entweder eine Gleichwertigkeit oder ein Defizit zwischen der Ausbildung in Marokko und der Ausbildung in Deutschland nach Pflegeberufegesetz fest. Im Falle eines Defizits kann dieses durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs ausgeglichen werden.

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut. Als Arbeitgeber können Sie daher das Paket buchen, was sie wirklich brauchen, von der Auswahl und Vermittlung, über die Unterstützung beim Onboarding bis hin zur sozialen Integration. Viele Leistungen, wie beispielsweise der Flug und unsere 24 Hotline sind schon in unseren Paketpreisen enthalten. Sprechen Sie uns dazu gerne persönlich an.

Als Mitglied der Genossenschaft können sie mitgestalten und sind am Unternehmenserfolg beteiligt, ähnlich wie in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Dazu ist eine stabile Partnerschaft Voraussetzung, die aktuell nach einer Zusammenarbeit von mindestens 12 Monaten und ab 10 Vermittlungen gegeben ist. Nach Erfüllung der Voraussetzungen kann ein formloser Beitritt zur Genossenschaft erfolgen.