Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir, die AmalCare eG, verpflichten uns zu einer fairen, transparenten und nachhaltigen Anwerbung von Pflegefachkräften und Auszubildenden aus Marokko nach Deutschland im Einklang mit dem Verhaltenskodex der WHO (Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel), den ILO Kernarbeitsnormen, der ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs, der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, sowie internationaler UN-Menschenrechtsabkommen, sowie den Kriterien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.Die potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang der Dienstleistungskette in Marokko wurden von uns bewertet. Dabei nutzen wir den csr.Riskocheck. Insbesondere achten wir aufgrund unserer transparenten und schriftlichen Vereinbarungen auf die Risiken Korruption/Bestechung in Verwaltungsprozessen (hoch), Arbeitsbedingungen/Verträge & Arbeitszeiten (mittel) und IT/Datenschutz bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung (mittel)
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der AmalCare eG (nachfolgend „Vermittlerin“) und den Kooperationspartnern (nachfolgend „Arbeitgeber“) sowie Pflegefachkräften aus Marokko (nachfolgend “Bewerber”). Sie gelten für alle Vermittlungsleistungen von Pflegefachkräften aus Marokko nach Deutschland. Die AGB stehen im Einklang mit den Grundsätzen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sowie den Vorgaben des WHO-Verhaltenskodex für internationale Personalrekrutierung. Pflegekräfte tragen keine Kosten und sind ausdrücklich von allen Vermittlungsgebühren befreit.
2. Leistungsbeschreibung
Die Vermittlerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere die Vermittlung von internationalen Fachkräften und Auszubildenden an Unternehmen im Gesundheitswesen. Sie berät beide Vertragsparteien und unterstützt während des gesamten Vermittlungsprozesses sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Zu Beginn des Prozesses beauftragt der Arbeitgeber die Vermittlerin mit der Suche, Auswahl und Rekrutierung von Pflegefachkräften. Nach erfolgreichen und von der Vermittlerin koordinierten Bewerbungs- und Kennenlernverfahren schließt der Arbeitgeber mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag, in der Regel vorerst als Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren. Die Vermittlerin fungiert nicht als Arbeitgeberin des Bewerbers.
Leistungen gegenüber Arbeitgebern und Bewerbern:
AmalCare eG bietet ihre Leistungen modular an:
- Modul 1 – Auswahl & Vermittlung: Bewerbungsprüfung, Interviews, Sprach- und Fachtests, Koordination aller Visa- und Anerkennungsverfahren. Zusatzoption: Skills Lab in Marokko (3 Monate Simulationstraining mit Zertifikat).
- Modul 2 – Onboarding: Unterstützung bei Ankunft, Wohnungssuche, Behördengängen, Mobilität, Sprachförderung.
- Modul 3 – Soziale Integration: Freizeitangebote, kulturelle Vernetzung, Mentoring und Rechtsberatung.
3. Pflichten der Vermittlerin
Die Vermittlerin verpflichtet sich zu einer fairen, transparenten und nachhaltigen Anwerbung von Pflegefachkräften und Auszubildenden aus Marokko nach Deutschland im Einklang mit dem Verhaltenskodex der WHO (Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel), den ILO Kernarbeitsnormen, der ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs, der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, sowie internationaler UN-Menschenrechtsabkommen
Die Vermittlerin hat sich mit der Menschenrechtssituation sowie Umwelt, Sozial und Gouvermentsthemen in Marokko auseinandergesetzt und einen Risikocheck unter wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/csr-risiko-check durchgeführt. Die Risiken wurden bewertet und werden bei Bedarf evaluiert.
Die Vermittlerin verpflichtet sich zur Bereitstellung transparenter Informationen in Französisch und Deutsch, zur schriftlichen Fixierung aller Vereinbarungen, zur Organisation sämtlicher Migrations- und Anerkennungsverfahren sowie zur Einrichtung eines mehrsprachigen Beschwerdesystems
Bewerberinnen und Bewerber zahlen nach Aufnahme in das Programm keine Vermittlungs- oder sonstigen Rekrutierungsgebühren. Sämtliche entgeltlichen Leistungen werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Bereits im Vorfeld erbrachte Leistungen wie Sprachkurs werden rückwirkend für 12 Monate vor Vertragsabschluss erstattet. Kautionen, nachträgliche Zahlungen oder ähnliche Forderungen von der Pflegefachkraft durch die Vermittlerin, den Arbeitgeber oder die in der Dienstleistungskette eingebundenen Dienstleister dürfen nicht verlangt werden.
Alle Informationen (u. a. Stellenprofil, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Anerkennungsweg) werden verständlich und rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung, in den relevanten Sprachen (DE/FR/AR) bereitgestellt.
Unzulässige Praktiken (z. B. Vertragsstrafen, Diskriminierung) sind strikt untersagt. Die Würde und Rechte der Bewerbenden sind zu wahren. Die Vermittlerin vermittelt nicht in Arbeitsverträge mit Bildungs- und Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.
Die Vermittlerin evaluiert bei Bedarf Prozesse und Ergebnisse (u. a. Zufriedenheit, Anerkennungsquoten) und leitet Verbesserungen ab. Ergebnisse weden der Genossenschaft vorgestellt und fließen in die Weiterentwicklung des Verfahrens ein.
4. Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Ausstellung eines rechtskonformen Arbeitsvertrags an die Bewerber, zur Organisation von Unterkunft und betrieblichem Onboarding nach einem standardisierten betrieblichen Integrationsmanagmentkonzept sowie zur sozialen Integration, zur Finanzierung und Organisation der weiteren Sprachförderung und zur Teilnahme am Feedback- und Evaluationssystem.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten gemäß dem gewählten Modul der Leistungen der Vermitterin.
5. Pflichten möglicher Dienstleister
Die Vermittlerin trägt gegenüber den Arbeitgebern die Gesamtverantwortung für die Dienstleistungskette. Die Regelungen unter Absatz 4 gelten von daher auch für alle Dienstleister, die für die Vermittlerin tätig sind. Alle Dienstleister unterwerfen sich den Rahmenbedingungen des Siegels Faire Anwerbung.
Die Vermittlerin wird ist berechtigt und verpflichtet anlasslose Prüfungen zur Einhaltung dieser Kriterien bei Dienstleistungspartnern durchzuführen und bei widerholten Verstoß den Kooperationsvertrag mit dem Dienstleister aufzukündigen.
6. Pflichten der aufgenommen Pflegefachkräfte (Bewerber)
Voraussetzung für die Aufnahme in das Vermittlungsprogramm ist der Nachweis eines Zertifikates auf dem Sprachniveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Vorangegangene Kosten für den Spracherwerb werden nach erfolgreicher Vermittlung für einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor Vertragsschuss des Arbeitsvertrages erstattet.
Für Bewerber/innen fallen keine Gebühren an. Entgeltliche Leistungen werden ausschließlich gegenüber Arbeitgebern abgerechnet (Employer-Pays-Prinzip).
Die Vermittlerin schützt vor ausbeuterischen Praktiken und Diskriminierung. Verstöße können über die Beschwerdestelle gemeldet werden. Bei Meldung dürfen keine negative Konsequenzen für die Bewerber enstehen.
Der Bewerber verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben, pünktlichem Erscheinen, der aktiven Teilnahme an den Kursen/Terminen, der Teilnahme an Videokonferenzen mit potentiellen Arbeitgebern und der rechtzeitigen Mitteilung wesentlicher Änderungen (z. B. Kontaktdaten, Verfügbarkeit).
Die Bewerber werden in Deutschland als Pflegefachkräfte im Anerkennungsverfahren eingestellt und verpflichen sich zur Teilnahme am Anpassungslehrgang oder der Kenntnisprüfung bis zur entgültgen Anerkennung. Welches Modell gewünscht wird, entscheiden Arbeitgeber und Bwerber gemeinsam.
7. Kosten und Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen der Vermittlerin sind modular aufgebaut und umfassen das Grundmodul (Auswahl und Sprachqualifizierung), das Anerkennungsmodul (fachliche und administrative Begleitung) sowie das Integrationsmodul (soziale und berufliche Eingliederung).
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine Vergütung entsprechend Leistungs- und Kostenverzeichnis zu entrichten. Schließt der Kooperationspartner oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Empfehlung durch die Vermittlerin mit einer von der Genossenschaft vorgeschlagenen Person einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, so entsteht zugunsten der Vermittlerin ein Anspruch auf Vermittlungsprovision. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Vermittlungsvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits beendet sein sollte.
Die Kommunikation und der Informationsfluss zwischen den vorgeschlagenen Fachkräften und dem Arbeitgeber erfolgt bis zur Einreise nach Deutschland ausschließlich über die AmalCare eG.
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und der empfohlenen Person. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist wie folgt fällig:
a) Grundmodul
– Erste Rate: 25 % der vereinbarten Summe, zahlbar innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
– Zweite Rate: 75 % der vereinbarten Summe, zahlbar innerhalb einer Woche nach dem ersten Arbeitstag.
b) Erweiterungsmodule Anerkennungsmodul 2 und Integrationsmodul 3
– Erste Rate: 50 % der vereinbarten Summe, zahlbar innerhalb einer Woche nach dem ersten Arbeitstag.
– Zweite Rate: 50 % der vereinbarten Summe, zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Probezeit (sechs Monate).
Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Beträge sind ohne Abzug innerhalb von zehn 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto der AmalCare eG zu überweisen.
Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail über die bekannte Email des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stimmt zu, das er Rechnungen elektronisch erhält.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsabschluss, Einzelheiten regelt der Vermittlungsvertrag.
Es bestehen Möglichkeiten der Refinanzierung über Fördermittel oder Pflegesatzverhandlungen.
8. Haftung und Neuvermittlung
AmalCare haftet für die sorgfältige Auswahl und Organisation. Im Falle eines nicht selbst verschuldeten Abbruchs innerhalb der ersten 6 Monate wird eine kostenfreie Neuvermittlung angeboten, sofern alle drei Module gebucht worden sind. Näheres regelt der Vermittlungsvertrag. Für externe Faktoren wie Visaverzögerungen oder persönliche Entscheidungen übernimmt AmalCare keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung übernommen, wenn die Pflegefachkraft die Tätigkeit aus nicht durch AmalCare eG zu vertretenden Gründen nicht aufnimmt.
9. Beschwerde- und Konfliktmanagement
AmalCare eG richtet eine interne Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG ein. Beschwerden können jederzeit schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden: beschwerden@amal-care.de. Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt, innerhalb von 5 Werktagen bestätigt und innerhalb von 3 Wochen bearbeitet. Die Beschwerdestelle dokumentiert den Verlauf, informiert die Beteiligten über das Ergebnis und ergreift bei Bedarf Maßnahmen zur Konfliktlösung. Auch anonyme Beschwerden sind möglich.
Verantwortlich für die Bearbeitung eingehender Beschwerden ist: Carl-Heinrich Feddersen; Steuerberater | LB | Dozent | Tax Adviser; Zertifizierter Mediator (University of Applied Sciences); Wirtschaftsmediator (BStBK) IHR KANZLEIHAUS in Viöl, Norstedter Straße 1, D-25884 Viöl
Tel.: +49 4843 2085021 | Fax: +49 4843 2085020
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und zeitlich begrenzt.
11. Grundsatzerklärung
Folgende Grundsätze gelten im weiteren:
1. Employer-Pays-Prinzip – Unentgeltlichkeit Bewerberinnen und Bewerber zahlen nach Aufnahme in das Programm keine Vermittlungs- oder sonstigen Rekrutierungsgebühren. Sämtliche entgeltlichen Leistungen werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.
2. Begrenzung des wirtschaflichen Risikos für die Fachkräfte Bereits im Vorfeld erbrachte Leistungen wie Sprachkurs werden rückwirkend für 12 Monate vor Vertragsabschluss erstattet. Eventuelle Rückzahungsverpflichtungen bei Abbruch des Programms beinhalten nur die Kosten für die Sprachausbildung und die Gebühren für VISA etc. und sind auf 2.000 Euro begrenzt. Es besteht ein Rücktritts- und Kündigungsrecht nach §§ 346 ff. BGB und § 314 BGB.
3. Transparenz (Strukturen, Leistungen, Kosten) Alle Informationen (u. a. Stellenprofil, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Anerkennungsweg) werden verständlich und rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung, in den relevanten Sprachen (DE/FR/AR) bereitgestellt. Es wird ein Vermittlungsvertrag schriftlich abgeschlossen. Häufige Fragen können auf der Webseite i m FAQ Bereich eingesehen werden.
4. Schutz vor Ausbeutung & Diskriminierung Unzulässige Praktiken (z. B. Vertragsstrafen, Diskriminierung) sind strikt untersagt, das gilt auch für eventuelle Dienstleister. Die Würde und Rechte der Bewerbenden sind zu wahren. Wir vermitteln nicht in Arbeitsverträge mit Bildungs- und Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.
5. Beschwerdewege Beschwerden können an beschwerden@amal-care.de gerichtet werden. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und unabhängig durch den Bevollmächtigten Carl-Heinrich Feddersen (Mediator/Wirtschaftsmediator).
6. Monitoring, Qualität Nachhaltigkeit und Partizipation Wir evaluieren halbjährlich Prozesse und Ergebnisse (u. a. Zufriedenheit, Anerkennungsquoten) und leiten Verbesserungen ab. Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung unseres Verfahrens ein. Ziel ist, dass die Fachkräfte in Deutschland eine gute Integrationserfahrung machen und im Land bleiben.
7. Schriftlichkeit Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit dre Vremittlungspartnerschaft werden schriftlich getroffen,
8. Geltungsbereich - Gesamtverantwortung der Dienstleistungskette Diese Grundsätze gelten für alle Geschäftspartner in der Dienstleistungskette. Die Grundsatzerklärung wird veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
12. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz der AmalCare eG. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung verfolgt haben. Entsprechendes g