Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AmalCare eG · Faire Anwerbung von Pflegefachkräften, Assistenzkräften und Auszubildenden aus Marokko
AmalCare eG Janusallee 1, 23714 Bad Malente Vertreten durch: Heike Steinbach, Vorständin Stand: August 2026 |
Wir, die AmalCare eG, verpflichten uns zu einer fairen, transparenten und nachhaltigen Anwerbung von Pflegefachkräften, Assistenzkräften und Auszubildenden aus Marokko nach Deutschland. Grundlage sind der Verhaltenskodex der WHO (Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel), die ILO-Kernarbeitsnormen, die ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment, die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, internationale UN-Menschenrechtsabkommen sowie die Kriterien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland".
Die potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang der Dienstleistungskette in Marokko wurden von uns mithilfe des CSR-Risiko-Checks bewertet. Aufgrund unserer transparenten und schriftlichen Vereinbarungen achten wir insbesondere auf die Risiken Korruption/Bestechung in Verwaltungsprozessen (hoch), Arbeitsbedingungen/Verträge und Arbeitszeiten (mittel) sowie IT/Datenschutz bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung (mittel).
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der AmalCare eG (nachfolgend „Vermittlerin") und den Kooperationspartnern (nachfolgend „Arbeitgeber"). Sie gelten für alle Vermittlungsleistungen betreffend Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und Auszubildende aus Marokko und stehen im Einklang mit den Grundsätzen des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland" sowie dem WHO-Verhaltenskodex für internationale Personalrekrutierung.
Das Verhältnis zu den vermittelten Personen (nachfolgend „Bewerber") ist nicht Gegenstand dieser AGB. Es wird ausschließlich im Vermittlungsvertrag zwischen der Vermittlerin und der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen Bewerber geregelt, der in deutscher und französischer Sprache geschlossen wird. Ziffer 6 gibt dessen wesentlichen Inhalt zur Information des Arbeitgebers wieder.
Employer-Pays-Prinzip: Pflegekräfte tragen keine Kosten und sind ausdrücklich von allen Vermittlungsgebühren befreit. |
2. Leistungsbeschreibung
Die Vermittlerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere die Vermittlung von internationalen Fachkräften und Auszubildenden an Unternehmen im Gesundheitswesen. Sie berät beide Vertragsparteien und unterstützt während des gesamten Vermittlungsprozesses sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Zu Beginn des Prozesses beauftragt der Arbeitgeber die Vermittlerin mit der Suche, Auswahl und Rekrutierung von Pflegefachkräften. Nach erfolgreichen und von der Vermittlerin koordinierten Bewerbungs- und Kennenlernverfahren schließt der Arbeitgeber mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag, in der Regel zunächst als Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren. Die Vermittlerin fungiert nicht als Arbeitgeberin des Bewerbers.
Die Leistungen werden modular angeboten:
- Modul 1 – Basispaket: Bewerbungsprüfung, Interviews, Sprach- und Fachtests, Begleitung der Sprachausbildung bis zum Niveau B2 (GER) und Koordination der Sprachprüfungen, Vermittlung interkultureller Kompetenzen und der Fachsprache Pflege, Bewerbungscoaching (Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, zugeschnittene Bewerbungsmappe, individuelles Coaching-Gespräch), Organisation der Bewerbungsgespräche mit Übersetzung sowie Koordination aller Visa- und Anerkennungsverfahren. Zusatzoptionen: Simulationskurs zum deutschen Pflege- und Arbeitsalltag sowie Sprachunterricht bis zur Einreise.
- Modul 2 – Onboarding: Unterstützung bei Ankunft, Wohnungssuche, Behördengängen, Mobilität und Sprachförderung bis zum Abschluss der Probezeit.
- Modul 3 – Soziale Integration: Freizeitangebote, kulturelle Vernetzung, Mentoring und Rechtsberatung sowie die einmalige kostenlose Nachbesetzung nach Ziffer 8.
3. Pflichten der Vermittlerin
Die Vermittlerin verpflichtet sich zu einer fairen, transparenten und nachhaltigen Anwerbung im Einklang mit dem WHO-Verhaltenskodex, den ILO-Kernarbeitsnormen, den ILO-Leitlinien für faire Rekrutierung, den UN Guiding Principles on Business and Human Rights sowie internationalen UN-Menschenrechtsabkommen.
Sie stellt transparente Informationen in Arabisch, Französisch und Deutsch bereit, fixiert alle Vereinbarungen schriftlich, organisiert sämtliche Migrations- und Anerkennungsverfahren und richtet ein mehrsprachiges Beschwerdesystem ein.
Bewerberinnen und Bewerber zahlen nach Aufnahme in das Programm keine Vermittlungs- oder sonstigen Rekrutierungsgebühren. Sämtliche entgeltlichen Vermittlungsleistungen werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Für den Zugang zu Bewerbungs- oder Vorstellungsgesprächen wird nichts erhoben – auch nicht nach Abschluss von B1 oder B2. Vom künftigen Arbeitsentgelt wird nichts einbehalten.
Nach erfolgreicher Vermittlung werden vorausgelegte Kosten vollständig und gegen Vorlage der Belege erstattet: Pflegefachkräften die Sprachkursgebühren A1–B2 rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor Abschluss des Arbeitsvertrages sowie die Prüfungsgebühren der telc-Prüfungen; allen Zielgruppen die Kosten beglaubigter Übersetzungen und Kopien sowie die Kosten freiwillig gebuchter Module des praktischen Deutschunterrichts. Auszubildende und Assistenzkräfte tragen ihre Sprachkurs- und Prüfungsgebühren selbst; bei der Prüfungsanmeldung unterstützt die Sprachschule. Kommt keine Vermittlung zustande, entfällt die Erstattung; eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht.
Alle Informationen (u. a. Stellenprofil, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Anerkennungsweg) werden verständlich und rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung, in den relevanten Sprachen (DE/FR/AR) bereitgestellt.
Unzulässige Praktiken (z. B. Vertragsstrafen, Diskriminierung) sind strikt untersagt. Die Würde und die Rechte der Bewerbenden sind zu wahren. Die Vermittlerin vermittelt nicht in Arbeitsverträge mit Bildungs- und Rückzahlungsklauseln, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.
Die Vermittlerin evaluiert halbjährlich Prozesse und Ergebnisse (u. a. Zufriedenheit, Anerkennungsquoten) und leitet Verbesserungen ab. Die Ergebnisse werden der Genossenschaft vorgestellt und fließen in die Weiterentwicklung des Verfahrens ein.
4. Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Ausstellung eines rechtskonformen Arbeitsvertrags, zur Organisation von Unterkunft und betrieblichem Onboarding nach einem standardisierten betrieblichen Integrationsmanagementkonzept, zur Förderung der sozialen Integration, zur Finanzierung und Organisation der weiteren Sprachförderung sowie zur Teilnahme am Feedback- und Evaluationssystem.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten gemäß dem gewählten Leistungsmodul der Vermittlerin. Die Preise richten sich nach der Qualifikation der vermittelten Person und danach, ob sie die Sprachausbildung ab Niveau A1 bei der AmalCare-Sprachschule durchlaufen hat oder als extern qualifizierte Kandidatin oder Kandidat mit Niveau B1 oder B2 in den Prozess eingetreten ist.
Die Kursgebühren der Sprachschule AmalCare SARL sind Bildungsgebühren, werden von den Teilnehmenden getragen und sind nicht Teil der Vergütung nach diesen AGB.
5. Pflichten möglicher Dienstleister
Die Vermittlerin trägt gegenüber den Arbeitgebern die Gesamtverantwortung für die Dienstleistungskette. Die Regelungen unter Ziffer 4 gelten daher auch für alle Dienstleister, die für die Vermittlerin tätig sind. Alle Dienstleister unterwerfen sich den Rahmenbedingungen des Siegels „Faire Anwerbung“.
Die Vermittlerin ist berechtigt und verpflichtet, anlasslose Prüfungen zur Einhaltung dieser Kriterien bei Dienstleistungspartnern durchzuführen und bei wiederholtem Verstoß den Kooperationsvertrag mit dem Dienstleister zu kündigen.
6. Verhältnis zu den Bewerberinnen und Bewerbern (Information)
Aufnahmevoraussetzung nach dem Vermittlungsvertrag: Erreichen des Sprachniveaus B1 (GER) und Entscheidung der AmalCare-Sprachschule über die Aufnahme in den Vermittlungsprozess auf Grundlage von Lernfortschritt, Anwesenheit und aktiver Beteiligung. Das Erreichen von B1 begründet keinen automatischen Anspruch. Voraussetzung für die Vermittlung und die Ausreise ist der Nachweis des Sprachniveaus B2 (GER). |
Die folgenden Angaben geben den wesentlichen Inhalt des Vermittlungsvertrages zur Information des Arbeitgebers wieder; verbindlich ist allein dieser Vertrag.
Nach erfolgreicher Vermittlung werden vorausgelegte Kosten vollständig und gegen Vorlage der Belege erstattet: Pflegefachkräften die Sprachkursgebühren A1–B2 rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor Abschluss des Arbeitsvertrages sowie die Prüfungsgebühren der telc-Prüfungen; allen Zielgruppen die Kosten beglaubigter Übersetzungen und Kopien sowie die Kosten freiwillig gebuchter Module des praktischen Deutschunterrichts. Auszubildende und Assistenzkräfte tragen ihre Sprachkurs- und Prüfungsgebühren selbst; bei der Prüfungsanmeldung unterstützt die Sprachschule. Kommt keine Vermittlung zustande, entfällt die Erstattung; eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht.
Für Bewerberinnen und Bewerber fallen keine Gebühren an. Entgeltliche Leistungen werden ausschließlich gegenüber Arbeitgebern abgerechnet (Employer-Pays-Prinzip).
Die Vermittlerin schützt vor ausbeuterischen Praktiken und Diskriminierung. Verstöße können über die Beschwerdestelle gemeldet werden. Aus einer Meldung dürfen den Bewerbern keine negativen Konsequenzen entstehen.
Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Vermittlungsvertrag zu wahrheitsgemäßen Angaben, pünktlichem Erscheinen, aktiver Teilnahme an Kursen und Terminen, Teilnahme an Videokonferenzen mit potenziellen Arbeitgebern sowie zur rechtzeitigen Mitteilung wesentlicher Änderungen (z. B. Kontaktdaten, Verfügbarkeit).
Pflegefachkräfte werden in Deutschland zunächst als Pflegefachkräfte im Anerkennungsverfahren eingestellt und nehmen bis zur endgültigen Anerkennung an einem Anpassungslehrgang oder an der Kenntnisprüfung teil; welches Modell gewählt wird, entscheiden Arbeitgeber und Bewerber gemeinsam. Assistenzkräfte werden entsprechend ihrer Qualifikation eingestellt, Auszubildende auf Grundlage eines Ausbildungsvertrages.
7. Kosten und Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen der Vermittlerin sind modular aufgebaut und folgen der Gliederung der Leistungs- und Preisübersicht: Modul 1 – Basispaket, Modul 2 – Onboarding und Modul 3 – Soziale Integration. Die Module 2 und 3 werden nur in ausgewählten Regionen mit persönlichem Ansprechpartner angeboten.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine Vergütung entsprechend dem Leistungs- und Kostenverzeichnis („AmalCare eG · Leistungs- und Preisübersicht 2026") zu entrichten; maßgeblich ist die dem Kooperationsvertrag beigefügte Fassung. Schließt der Arbeitgeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Empfehlung durch die Vermittlerin mit einer vorgeschlagenen Person einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, ohne dass die Vermittlung über die Vermittlerin abgewickelt wurde, entsteht ein Anspruch auf Vermittlungsprovision in Höhe von 75 % des Preises für Modul 1. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Kooperationsvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits beendet sein sollte, und ist für diese Fälle abschließend; eine doppelte Vergütung derselben Vermittlung findet nicht statt.
Die Kommunikation zwischen den vorgeschlagenen Personen und dem Arbeitgeber erfolgt bis zur Einreise nach Deutschland ausschließlich über die AmalCare eG. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages. Die erste Rate für Modul 1 wird bereits mit der Unterzeichnung des Arbeitsplatzangebots nach § 299 SGB III als Abschlagszahlung fällig; kommt danach aus Gründen, die nicht der Arbeitgeber zu vertreten hat, kein Vertrag zustande, wird sie unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fälligkeit der Vergütung:
| Leistung / Rate | Fälligkeit |
|---|---|
| Modul 1 – Basispaket · Erste Rate | 50 % nach Unterzeichnung des Arbeitsplatzangebots (§ 299 SGB III), zahlbar innerhalb 1 Woche |
| Modul 1 – Basispaket · Zweite Rate | 50 % nach dem ersten Arbeitstag (innerhalb 1 Woche) |
| Module 2 & 3 (Onboarding / Soziale Integration) · Erste Rate | 50 % nach dem ersten Arbeitstag (innerhalb 1 Woche) |
| Module 2 & 3 · Zweite Rate | 50 % nach Abschluss der Probezeit (sechs Monate, innerhalb 2 Wochen) |
Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Beträge sind ohne Abzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto der AmalCare eG zu überweisen. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail an die bekannte Adresse des Arbeitgebers; der Arbeitgeber stimmt dem elektronischen Rechnungsempfang zu. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsabschluss; Einzelheiten regelt der Kooperationsvertrag. Es bestehen Möglichkeiten der Refinanzierung über Fördermittel oder Pflegesatzverhandlungen.
8. Haftung und Neuvermittlung
AmalCare eG haftet für die sorgfältige Auswahl und Organisation. Im Falle eines nicht selbst verschuldeten Abbruchs innerhalb der ersten 6 Monate wird eine einmalige kostenfreie Neuvermittlung angeboten, sofern die Module 1, 2 und 3 gebucht wurden; die Nachbesetzung ist Bestandteil der Leistung von Modul 3. Näheres regelt der Kooperationsvertrag. Für externe Faktoren wie Visaverzögerungen oder persönliche Entscheidungen übernimmt AmalCare eG keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung übernommen, wenn die vermittelte Person die Tätigkeit aus nicht von AmalCare eG zu vertretenden Gründen nicht aufnimmt.
9. Beschwerde- und Konfliktmanagement
AmalCare eG richtet eine interne Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG ein. Beschwerden können jederzeit schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden: beschwerden@amal-care.de. Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt, innerhalb von 5 Werktagen bestätigt und innerhalb von 3 Wochen bearbeitet. Die Beschwerdestelle dokumentiert den Verlauf, informiert die Beteiligten über das Ergebnis und ergreift bei Bedarf Maßnahmen zur Konfliktlösung. Auch anonyme Beschwerden sind möglich.
Verantwortlich für Beschwerden: Carl-Heinrich Feddersen – Steuerberater, Zertifizierter Mediator (University of Applied Sciences), Wirtschaftsmediator (BStBK) IHR KANZLEIHAUS, Norstedter Straße 1, 25884 Viöl · Tel.: +49 4843 2085021 · Fax: +49 4843 2085020 |
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und zeitlich begrenzt.
11. Grundsatzerklärung
Ergänzend gelten die folgenden Grundsätze der fairen Anwerbung:
1. Employer-Pays-Prinzip – Unentgeltlichkeit: Bewerberinnen und Bewerber zahlen nach Aufnahme in das Programm keine Vermittlungs- oder sonstigen Rekrutierungsgebühren. Sämtliche entgeltlichen Vermittlungsleistungen werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Für den Zugang zu Bewerbungs- oder Vorstellungsgesprächen wird nichts erhoben – auch nicht nach Abschluss von B1 oder B2. Vom künftigen Arbeitsentgelt wird nichts einbehalten.
2. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Fachkräfte: Der Deutschunterricht wird von der Sprachschule AmalCare SARL in Rabat erbracht. Ihre Kursgebühren sind Bildungsgebühren und keine Vermittlungsgebühren; sie werden von den Teilnehmenden getragen und in einer veröffentlichten Preisübersicht ausgewiesen. Die Sprachschule ist keine Vermittlerin: Sie schließt keine Vermittlungsverträge, erhebt keine Vermittlungsgebühren und erhält für eine Vermittlung keine Provision.
Nach erfolgreicher Vermittlung werden vorausgelegte Kosten vollständig und gegen Vorlage der Belege erstattet: Pflegefachkräften die Sprachkursgebühren A1–B2 rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vor Abschluss des Arbeitsvertrages sowie die Prüfungsgebühren der telc-Prüfungen; allen Zielgruppen die Kosten beglaubigter Übersetzungen und Kopien sowie die Kosten freiwillig gebuchter Module des praktischen Deutschunterrichts. Auszubildende und Assistenzkräfte tragen ihre Sprachkurs- und Prüfungsgebühren selbst; bei der Prüfungsanmeldung unterstützt die Sprachschule. Kommt keine Vermittlung zustande, entfällt die Erstattung; eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht.
Eine Rückzahlungspflicht besteht ausschließlich bei einem Rücktritt der Fachkraft ohne wichtigen Grund vor erfolgreicher Vermittlung. Sie umfasst dann nur die tatsächlichen, anteiligen und belegten Verwaltungskosten für das Visumverfahren und die Gleichwertigkeitsfeststellung, soweit diese von der AmalCare eG getragen wurden. Kosten, die die Fachkraft selbst getragen oder vorausgelegt hat, begründen keinen Rückzahlungsbetrag; es entfällt lediglich die Erstattung. Es werden keine Zinsen, Pauschalen oder Vertragsstrafen erhoben. Keine Rückzahlungspflicht besteht bei erfolgreicher Vermittlung, bei Abbruch während der ersten 50 Unterrichtseinheiten, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft, bei höherer Gewalt oder Verlust eines nahen Familienmitglieds sowie bei nachweislichem Verstoß der Vermittlerin gegen die Kriterien des Gütesiegels. Es besteht ein Rücktritts- und Kündigungsrecht nach §§ 346 ff. BGB und § 314 BGB.
3. Transparenz (Strukturen, Leistungen, Kosten): Alle Informationen werden verständlich und rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung, in den relevanten Sprachen (DE/FR/AR) bereitgestellt. Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag in deutscher und französischer Sprache geschlossen. Kursgebühren der Sprachschule und Arbeitgeberpreise sind gesondert ausgewiesen. Häufige Fragen sind im FAQ-Bereich der Webseite einsehbar.
4. Schutz vor Ausbeutung & Diskriminierung: Unzulässige Praktiken (z. B. Vertragsstrafen, Diskriminierung) sind strikt untersagt – auch für eventuelle Dienstleister. Die Würde und die Rechte der Bewerbenden sind zu wahren. Es wird nicht in Arbeitsverträge mit Bildungs- und Rückzahlungsklauseln vermittelt, die sich auf die Vermittlungskosten beziehen.
5. Beschwerdewege: Beschwerden können an beschwerden@amal-care.de gerichtet werden. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und unabhängig durch den Bevollmächtigten Carl-Heinrich Feddersen.
6. Monitoring, Qualität, Nachhaltigkeit und Partizipation: Prozesse und Ergebnisse werden halbjährlich evaluiert; Verbesserungen fließen in die Weiterentwicklung ein. Ziel ist eine gute Integrationserfahrung der Fachkräfte und ihr Verbleib im Land.
7. Schriftlichkeit: Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermittlungspartnerschaft werden schriftlich getroffen.
8. Geltungsbereich – Gesamtverantwortung der Dienstleistungskette: Diese Grundsätze gelten für alle Geschäftspartner in der Dienstleistungskette. Die Grundsatzerklärung wird veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist Bad Malente; ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
Hinweis zum betrieblichen Integrationsmanagement: Das Integrationskonzept umfasst mindestens: fairen und transparenten Recruitment-Prozess, Vorbereitung nach der Anwerbung, Ankommen und erste Tage, Relocation-Management, Integrationsmanagement, Patenschaften/Mentoring, Anerkennungsprozess, Sprachentwicklung, Einarbeitung, Teambuilding, Kompetenzerweiterung, Konfliktbewältigung, Familienperspektive, gesellschaftliche Teilhabe sowie den Umgang mit Kündigung und Abwerbung.
Regelungen bei Auflösungen, Verkauf und Zusammenschluss